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Aktenzeichen II B 1/21

Datum 22.03.1921

Leitsatz Kann eine Erklärung zum Protokolle des Gerichtsschreibers im Sinne des § 21 Abs. 2 FGG. dadurch hergestellt werden, daß der Gerichtsschreiber eine ihm überreichte private Schrift mit der protokollarischen Eingangs- und Schlußformel versieht und den so entstandenen Wortlaut eines Protokolls unterzeichnet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640657D0426

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