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Aktenzeichen V 392/20

Datum 16.02.1921

Leitsatz 1. Wie lange sind die Parteien an eine Vereinbarung, die nach der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 (RGBl. S. 123) der Genehmigung bedarf, gebunden? 2. Wie ist in Preußen die Entscheidung der zur Erteilung der Genehmigung zuständigen Behörde den Beteiligten bekannt zu machen? 3. Kann diese Behörde die Genehmigung noch erteilen, nachdem sie sie versagt hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066010001

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