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Aktenzeichen III 532/20
Datum 22.03.1921
Leitsatz 1. Zum Verhältnis der Vertragsablösungsverordnung vom 8. August 1919 zur Abgeltungsverordnung vom 4. Dezember 1919. 2. Ist im Falle der Unzulässigkeit des Rechtswegs vor dem ordentlichen Gerichte nach der Abgeltungsverordnung die Verweisung an das Reichswirtschaftsgericht zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066090036
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