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Aktenzeichen VI 543/20

Datum 23.03.1921

Leitsatz 1. Eigentumsübergang beim Versendungskaufe. 2. Ist der Rollfuhrunternehmer, der im Auftrage des Verkäufers eine versendete Ware am Ankunftsorte dem bereits Eigentümer gewordenen Käufer zuführen soll, diesem letzteren aus schuldhaft unterlassener Obhut über die Sache wegen widerrechtlicher Verletzung des Eigentums nach § 823 Abs. 1 BGB. schadensersatzpflichtig, wenn infolge der nachlässigen Obhut die Sache vom Rollwagen gestohlen wird? 3. Bedeutung von die Haftung der Rollfuhrunternehmer einschränkenden "Allgemeinen Bedingungen" für diesen Schadensersatzanspruch.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640660A0038

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