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Aktenzeichen I 333/20

Datum 02.04.1921

Leitsatz Steht dem Bürgen der Rückgriff gegen den Hauptschuldner in voller Höhe der Forderung zu, wenn er sich mit dem Gläubiger auf Zahlung eines geringeren Betrags verglichen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640660D0051

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