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Aktenzeichen II 505/20

Datum 12.04.1921

Leitsatz Verliert der Käufer, wenn der Verkäufer die Ware unmittelbar an dessen Abnehmer gesandt hat, seine etwaigen Gewährleistungsansprüche, wenn der Abnehmer als Nichtkaufmann die unverzügliche Mängelanzeige unterlassen und infolgedessen der Käufer selbst dem Verkäufer verspätet Nachricht von der mangelhaften Beschaffenheit der Ware gegeben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066190091

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