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Aktenzeichen IV 215/19

Datum 18.04.1921

Leitsatz 1. Zur Anwendung des deutsch-polnischen Abkommens vom 20. September 1920, betr. die Überleitung der Rechtspflege, auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in der Revisionsinstanz. 2. Ist für eine auf § 2113 BGB. gestützte Klage des Nacherben gegen den Erwerber eines Nachlaßgrundstücks auf Feststellung der Verpflichtung, das Grundstück im Falle des Eintritts der Nacherbfolge herauszugeben, der dingliche Gerichtsstand insbesondere dann begründet, wenn das Recht des Nacherben im Grundbuch eingetragen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640661D0102

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