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Aktenzeichen I 321/20
Datum 20.04.1921
Leitsatz 1. Zu den Begriffen der "nautischen Verrichtungen" eines Kahnschiffers und der "gehörigen Bemannung" eines Kahns. 2. Braucht bei der Kaskoversicherung eines Kahns der Versicherer für Schäden, die durch die Schiffsmannschaft verschuldet sind, nicht zu haften, wenn er sich von der Haftung für die durch Verschulden des Kahneigners verursachten Schäden freigezeichnet hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066200111
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