zurück
Aktenzeichen IVb 1/21
Datum 21.04.1921
Leitsatz 1. Hat die Verwaltungsbehörde, welche die Aufsicht über die Standesbeamten führt, das Recht der Beschwerde gegen die gerichtliche Anweisung des Standesbeamten zur Vornahme einer Eintragung in das Standesregister? 2. Darf die von einem Rabbiner in Deutschland vollzogene Scheidung der Ehe russischer Staatsangehöriger jüdischen Glaubens in das Heiratsregister eingetragen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066220118
zurück