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Aktenzeichen I 299/20

Datum 23.04.1921

Leitsatz 1. Welchen Schutz gegen Übersetzung ihrer Werke genossen schwedische Urheber im Deutschen Reiche bis zum 1. Januar 1920? Welche Folgen hat der seit diesem Tage wirksame Beitritt Schwedens zur Revidierten Berner Übereinkunft für den Übersetzungsschutz schwedischer Urheber gehabt? 2. Zum Schutze des Urhebers gegen Herausgabe seines Werkes in veränderter oder verstümmelter Form.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066250134

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