zurück

Aktenzeichen II 565/20

Datum 22.04.1921

Leitsatz 1. Ist die Vereinbarung, daß der Käufer dem Verkäufer bei einer von diesem bezeichneten Bank ein Akkreditiv zu eröffnen habe, als Bedingung anzusehen, mit deren Erfüllung der Vertrag steht oder fällt? 2. Genügt solchenfalls der Käufer seiner Vertragspflicht, wenn er mit der Akkreditivstellung eine kleine Bankzweigniederlassung beauftragt, deren Vertreter der im Vertrage bestimmten Bank unbekannt sind? Ist letztere berechtigt, eine Bestätigung der Akkreditivstellung durch die Hauptniederlassung zu fordern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066290155

Download PDF

zurück