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Aktenzeichen III 311/20
Datum 06.05.1921
Leitsatz Inwieweit finden Abs. 1 und 2 des § 66 RMilG. Anwendung auf diejenigen Beamten, welche während des Kriegs noch ihrer aktiven Friedensdienstpflicht zu genügen hatten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066300181
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