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Aktenzeichen III 488/20

Datum 27.05.1921

Leitsatz Bleibt ein Rechtsgeschäft, welches der durch einstweilige Verfügung bestellte Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H. als deren Vertreter abschließt, wirksam, wenn der Antragsteller dem Antragsgegner den Nachweis über die Hinterlegung der Sicherheit, von der die Wirksamkeit der Verfügung abhängig gemacht ist, nicht innerhalb der Frist des § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO. zustellen läßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066350197

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