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Aktenzeichen III 514/20

Datum 10.06.1921

Leitsatz 1. Kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung von dem nicht säumigen Teile auch dann noch gewählt werden, wenn er trotz endgültiger Erfüllungsweigerung des Gegners zunächst auf Erfüllung geklagt hat? 2. Wann ist das Gericht zur Wiedereröffnung der Verhandlung verpflichtet? 3. Erfordernisse der von der Nachfristbestimmung entbindenden Erfüllungsweigerung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640664B0262

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