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Aktenzeichen II 177/21

Datum 14.06.1921

Leitsatz 1. Nach welchen Grundsätzen ist die dem Enteigneten gemäß §§ 137, 148 des preuß. Allg. Berggesetzes zu gewährende "vollständige Entschädigung" zu bemessen? Ist § 8 des preuß. Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 ergänzend anzuwenden? 2. Ist die Absicht des Enteigneten, durch seinen Sohn, einen Architekten, auf dem Grundstück eine Arbeiterkolonie zu errichten, auf die Bemessung der Entschädigung von Einfluß? Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse des Enteigneten.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640664C0267

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