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Aktenzeichen II 567/20
Datum 14.06.1921
Leitsatz 1. Genügt es zur "bestimmten Angabe des Interesses" im Sinne des § 70 Abs. 1 Nr. 2 ZPO., wenn der Beitretende sich als Streitverkündeten bezeichnet? 2. Zum Begriff der Protokollanlage nach § 176 Abs. 2 FGG.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640664F0276
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