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Aktenzeichen IVb 2/21

Datum 19.06.1921

Leitsatz Wem steht die Sorge für die Person des Kindes zu, wenn die Ehe aus alleinigem Verschulden eines Ehegatten geschieden ist und derjenige Eheteil, dem zunächst das Fürsorgerecht gemäß § 1635 BGB. zustand, es infolge einer Anordnung des Vormundschaftsgerichts verliert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066520283

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