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Aktenzeichen VII 569/20

Datum 28.06.1921

Leitsatz Ist die Auflassungsvollmacht auch dann nach § 31 GBO. stempelfrei, wenn in der Urkunde, in der sie erteilt ist, nicht das ganze der Auflassung zugrunde liegende Rechtsgeschäft beurkundet ist, sondern nur das Angebot dazu oder dessen Annahme?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066570299

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