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Aktenzeichen V 6/21

Datum 15.06.1921

Leitsatz Regeln sich im Falle des Verkaufs eines Landguts die Gewährleistungsansprüche wegen Viehmängel auch dann nach den Grundsätzen der §§ 481 flg. BGB., wenn das Grundstück nebst Zubehör verkauft und die zu diesem gehörende Viehherde in einer die Ertragsfähigkeit des Grundstücks beeinträchtigenden Weise verseucht ist, oder greifen in solchem Falle die Grundsätze der §§ 459 flg. Platz?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640665A0307

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