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Aktenzeichen VI 160/21

Datum 07.07.1921

Leitsatz 1. Kann gegen eine auf § 1 des preuß. Tumultschadensgesetzes vom 11. März 1850 gestützte Klage wegen Plünderung von Waren mit Erfolg eingewendet werden, daß die Waren wegen Zuwiderhandlung gegen § 1 der Bekanntmachung vom 16. Januar 1917 über die Regelung der Einfuhr hätten polizeilich beschlagnahmt werden können? 2. Zur Anwendung der § 134 u. § 138 Abs. 1 BGB. auf solche Zuwiderhandlungen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640665E0321

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