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Aktenzeichen V 156/21
Datum 09.07.1921
Leitsatz 1. Erfordernisse des Tatbestands nach § 313 und § 526 ZPO. 2. Verwertung des Inhalts von Strafakten durch Parteivortrag, insbesondere im Urkundenprozeß. 3. Kann der Prokurist einer Partei nach § 137 ZPO. gehört werden? 4. Welche Bedeutung hat die Übersendung eines Inhaberschecks an eine Bank von ihren Kunden "zur Gutschrift"?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066600328
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