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Aktenzeichen I 28/21
Datum 02.07.1921
Leitsatz 1. Zur Frage des vorzeitigen Deckungskaufs. 2. Muß der Käufer, der an Stelle ihm nicht gelieferter Ware sich mit Rohstoffen eindeckt und die Ware selbst herstellt, die sich hieraus für ihn ergebenden günstigeren Verkaufsmöglichkeiten sich als Gewinnausgleich anrechnen lassen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066640348
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