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Aktenzeichen II 33/21

Datum 01.07.1921

Leitsatz 1. Setzt der Anspruch auf Löschung eines Warenzeichens aus § 9 Nr. 1 WZG. voraus, daß die Eintragung des jüngeren Warenzeichens ein Schutzrecht hat entstehen lassen, das für den Löschungskläger auf Grund seiner früheren Eintragung bereits besteht? 2. Ist es für die Frage der Gleichartigkeit von Waren, die durch verwechselungsfähige Warenzeichen geschützt sind, von Bedeutung, daß für einen Teil ein Freizeichen besteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066660355

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