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Aktenzeichen I 268/21

Datum 06.07.1921

Leitsatz Wird die fünfjährige Frist zur Erhebung der Nichtigkeitsklage (§ 28 Abs. 3 Patentgesetz) durch den Versailler Vertrag oder das Berner Abkommen vom 30. Juni 1920 (RGBl. S. 1557) oder durch die deutschen Ausführungsgesetze dazu beeinflußt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066680363

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