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Aktenzeichen IVb 4/21

Datum 27.07.1921

Leitsatz Ist das Reichsgericht zuständig zur Entscheidung über die Beschwerde einer gemäß Bekanntmachung, betr. das Verfahren für die Zuwendung von Reichsmitteln an Deutsche für Schäden im Ausland, vom 15. November 1919 (RGBl. S. 1891) gebildeten Spruchkommission wegen Verweigerung der Rechtshilfe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640666B0368

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