zurück

Aktenzeichen VI 81/21

Datum 31.05.1921

Leitsatz Schließt der Ablauf der im § 5 des Preußischen Tumultschadengesetzes vom 11. März 1850 für die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzforderungen vorgeschriebenen Frist eine spätere Erweiterung des Klagantrags aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066700380

Download PDF

zurück