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Aktenzeichen II 61/21
Datum 23.09.1921
Leitsatz 1. Kann die Aktiengesellschaft ihre Forderung auf Einzahlung der noch ausstehenden Kapitaleinlage abtreten? 2. Kann bei einer zur Sicherung vorgenommenen Abtretung der Drittschuldner dem Zessionar entgegenhalten, daß dieser vom Zedenten befriedigt worden sei? 3. Wird der Drittschuldner, welcher trotz Empfangs der Anzeige von der Abtretung Zahlung an den Zedenten leistet, weil er die Abtretung für unwirksam hält, befreit?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066720385
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