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Aktenzeichen III 96/21

Datum 30.09.1921

Leitsatz 1. Ist § 5 des preuß. Staatshaftungsgesetzes durch Art. 131 Abs. 1 Satz 3 der Reichsverfassung aufgehoben? 2. Findet letztere Vorschrift auch auf bereits zur Zeit der Verkündung der Reichsverfassung begründete Ansprüche Anwendung? 3. Ist im Falle einer Klagänderung die Zulässigkeit des Rechtswegs für den neu erhobenen Anspruch zu prüfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066750391

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