zurück
Aktenzeichen II 171/21
Datum 30.09.1921
Leitsatz 1. Gehört zum Begriff des arglistigen Verschweigens im Sinne des § 463 BGB., daß der Käufer getäuscht worden ist? 2. Zum Begriff des selbständigen Angriffsmittels im Sinne des § 303 ZPO.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066760394
zurück