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Aktenzeichen II 171/21

Datum 30.09.1921

Leitsatz 1. Gehört zum Begriff des arglistigen Verschweigens im Sinne des § 463 BGB., daß der Käufer getäuscht worden ist? 2. Zum Begriff des selbständigen Angriffsmittels im Sinne des § 303 ZPO.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464066760394

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