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Aktenzeichen III 73/21

Datum 21.10.1921

Leitsatz Unterliegt das Verhältnis der von der preuß. Verordnung über die Versorgung der Hofbeamten und ihrer Hinterbliebenen vom 10. März 1919 nicht betroffenen preuß. Hofstaatsbeamten zu ihrem Dienstherrn jetzt den Vorschriften der §§ 611 flg. BGB.? Ist der prinzliche Dienstherr wegen der durch die Staatsumwälzung eingetretenen Veränderung seiner Verhältnisse zur Entlassung lebenslänglich angestellter Hofbeamten berechtigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067160061

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