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Aktenzeichen V 227/21

Datum 29.10.1921

Leitsatz Ist in Preußen der Landrat, nachdem er die nachgesuchte Genehmigung zum Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks verweigert und diese Entscheidung den Beteiligten bekannt gemacht hat, berechtigt, auf Beschwerde oder von Amts wegen die Entscheidung wieder aufzuheben und die Genehmigung nachträglich zu erteilen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067240104

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