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Aktenzeichen IV 116/21
Datum 10.10.1921
Leitsatz Liegt eine wirksame Anschließung an die Berufung und ein Beginn der mündlichen Verhandlung des Berufungsbeklagten im Sinne des § 515 Abs. 1 ZPO. vor, wenn in dem zur mündlichen Verhandlung über die Berufung bestimmten Termine der allein erschienene Berufungsbeklagte aus einem von ihm überreichten Schriftsatze neben dem Antrag auf Zurückweisung der Berufung einen Anschließungsantrag verliest, dann aber sofort Vertagung beantragt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067280124
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