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Aktenzeichen III 140/21

Datum 04.11.1921

Leitsatz 1. Ist der Vermieter den Mietern gegenüber zur Überwachung des Verkehrs im Hause verpflichtet und ein Vertreter des Vermieters dabei sein Erfüllungsgehilfe? 2. Unterliegt die Feststellung einer Verkehrsauffassung der Nachprüfung des Revisionsgerichts? 3. Zur Frage der Behandlung des mitwirkenden Verschuldens im Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640672E0140

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