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Aktenzeichen VI 337/21
Datum 10.11.1921
Leitsatz 1. Treibt der Großhändler schon dann Kettenhandel, wenn er Zwischenerzeugnisse an einen anderen Großhändler desselben Wirtschaftsgebiets verkauft und der Käufer sie nicht unmittelbar an einen Verbraucher absetzt? 2. Zum Begriff der Preissteigerung und des Vorsatzes beim Kettenhandel.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067330161
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