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Aktenzeichen I 150/21

Datum 12.11.1921

Leitsatz Haftet der Reichsfiskus für Zollsicherheiten, die während des Krieges anläßlich der vorübergehenden Verbringung von Gegenständen in das besetzte polnische Gebiet bei deutschen Behörden hinterlegt werden mußten und später vom Staate Polen in Beschlag genommen worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067360171

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