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Aktenzeichen I 157/21

Datum 09.11.1921

Leitsatz Ist die Eisenbahn von der Haftung für den Verlust von Kostbarkeiten, bezüglich deren die vorgeschriebenen Versendungsförmlichkeiten nicht beobachtet worden sind, auch dann befreit, wenn sie am Bestimmungsorte über das Frachtgut willkürlich verfügt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640673A0184

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