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Aktenzeichen IV 572/20

Datum 17.11.1921

Leitsatz Gibt Art. 109 Abs. 3 der neuen Reichsverfassung den vor dem 14. August 1919 geborenen Kindern aus morganatischer Ehe eines dem bisherigen hohen Adel angehörigen Vaters schon für sich allein das Recht, in Zukunft dessen Namen und Adelsbezeichnung zu führen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640673C0190

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