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Aktenzeichen VI 316/21

Datum 24.11.1921

Leitsatz Muß die arme Partei, die rechtzeitig ein Armenrechtsgesuch eingereicht hat, für den Fall, daß ihr der Bescheid über das Gesuch verspätet zugeht, aus eigenen Mitteln einen Rechtsanwalt mit der fristgemäßen Einlegung des Rechtsmittels beauftragen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067410209

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