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Aktenzeichen V 69/21
Datum 30.11.1921
Leitsatz 1. Kann der Unternehmer einer öffentlichen Verkehrsanstalt von dem Bergwerksbesitzer Ersatz desjenigen Schadens verlangen, der an den auf dem Grundstücke errichteten Anlagen zwar erst nach deren Errichtung in die Erscheinung tritt, aber auf den bereits zuvor betriebenen Bergbau ursächlich zurückzuführen ist? 2. Voraussetzungen des § 150 Abs. 1 preuß. ABG. für das Verhältnis zwischen dem Bergbau und den öffentlichen Verkehrsanstalten. Begriff der "drohenden Gefahr".
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067460221
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