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Aktenzeichen III 460/21

Datum 09.12.1921

Leitsatz 1. Sind die Mieterschutzverordnungen, insbesondere die vom 22. Juni 1919, auf die Vermietung zum Zwecke des Hotelbetriebs anwendbar? 2. Zur Frage der Einwirkung einer unter Überschreitung der gesetzlichen Zuständigkeit erlassenen, die Zustimmung zur Kündigung versagenden Entscheidung des Einigungsamts auf das vertragsmäßige Kündigungsrecht des Vermieters.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067510271

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