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Aktenzeichen VI 301/21

Datum 15.12.1921

Leitsatz 1. Ist für das Zustandekommen des Darlehnsvertrags die Eigentumsübertragung an den hingegebenen vertretbaren Sachen erforderlich? 2. Eigentumserwerb an unterschlagenem Gelde durch den Darlehnsempfänger, der vom Eigentumsrecht des Dritten Kenntnis hat? 3. Bewußtsein der Rechtswidrigkeit bei der Unterschlagung. 4. Verpflichtet § 139 ZPO. das Gericht zu Hinweisen auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067550286

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