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Aktenzeichen III 260/21
Datum 16.12.1921
Leitsatz Ist § 557 BGB. anwendbar, wenn der Vermieter dem Mieter zu erkennen gab, daß er die Rückgabe der Mietsache nicht wünsche?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067560289
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