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Aktenzeichen III 272/21
Datum 19.12.1921
Leitsatz 1. Ist die preußische Höchstmietenverordnung vom 9. Dezember 1919 rechtsgültig? 2. Kann der Vermieter im Falle eines Streites darüber, ob die Voraussetzungen einer Mietzinsermäßigung im Sinne dieser Verordnung vorliegen, ohne vorherige Anrufung des Mieteinigungsamtes seinen Anspruch auf Zahlung des vertraglichen Mietzinses im ordentlichen Rechtswege geltend machen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640675C0306
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