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Aktenzeichen I 185/21

Datum 21.12.1921

Leitsatz 1. Zum Begriff "Bildnis" im Sinne des § 22 KunstUG. vom 9. Januar 1907. 2. Muß ein Schauspieler, der bei der Aufnahme eines kinematographischen Films gegen Entlohnung als Darsteller mitgewirkt hat, es sich gefallen lassen, daß Abbildungen von Filmbildern, auf denen die von ihm dargestellte Person erscheint, zu Reklamezwecken auf Postkarten verbreitet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640675F0319

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