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Aktenzeichen IV 502/20

Datum 23.03.1921

Leitsatz 1. Genügt für die Anfechtung der Ehe die bloße Möglichkeit, daß der Körperzustand des anderen Ehegatten im Zeitpunkte der Eheschließung durch eine längere Zeit zurückliegende syphilitische Ansteckung noch fortwirkend erheblich beeinflußt wurde? 2. Hat die Prüfung der Voraussetzungen der Anfechtung unter Benutzung aller im Zeitpunkte der Entscheidung zu Gebote stehenden Erkenntnisquellen oder nur nach den im Zeitpunkte der Eheschließung verfügbaren Beweistatsachen zu erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067600322

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