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Aktenzeichen IV 228/21

Datum 27.10.1921

Leitsatz Muß der Ehegatte, dessen Herstellungsklage wegen eines von ihm gegebenen Scheidungsgrundes abgewiesen ist, zur Begründung der von ihm nach dem Erlöschen des Scheidungsrechts des anderen Teils erhobenen erneuten Herstellungsklage darlegen, daß sein Verlangen nicht mißbräuchlich ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067650346

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