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Aktenzeichen III 289/21
Datum 21.12.1921
Leitsatz Gehören zu den Rechten und Pflichten, in die der Erwerber eines vermieteten Grundstücks nach § 571 BGB. eintritt, auch diejenigen, die sich aus einem dem Mieter gewährten Rechte auf Verlängerung des Mietverhältnisses (Optionsrecht) ergeben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067660349
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