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Aktenzeichen III 386/21
Datum 03.01.1922
Leitsatz Ist der Vermieter, der auf einem Grundstücke selbst Räume benutzt und andere an verschiedene Personen vermietet hat, den Mietern gegenüber verpflichtet, dafür zu sorgen, daß das den gemeinsamen Zugang bildende Hoftor verschließbar ist und abends verschlossen wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640676B0372
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