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Aktenzeichen I 148/21

Datum 18.01.1922

Leitsatz Hat der Reeder, dem die freie Zurückbeförderung des vorzeitig entlassenen Schiffsmannes nach dem Hafen der Ausreise obliegt, auch die Unterhaltskosten bis zu dem Zeitpunkte zu tragen, in dem die Heimreise möglich ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067710397

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