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Aktenzeichen VI 585/21
Datum 19.01.1922
Leitsatz Ist in § 105 Abs. 2 BGB. vorausgesetzt, daß durch den Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit die freie Willensbestimmung ausgeschlossen wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067720399
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